Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zum Tiermaterialiengesetz - TMG, BGBl. I Nr. 141/2003, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018, hinsichtlich Organisation der Meldung, Ablieferung und Weiterleitung sowie der Übernahme der tierischen Nebenprodukte, insbesondere zur Schaffung kommunaler Tiermaterialienentsorgung für Kleinmengen. Durch Vorsorgemaßnahmen wird für jene Fälle Vorsorge getroffen, in denen der Ablieferungspflicht nicht oder nicht ausreichend entsprochen wird. Weiters werden auf der Grundlage des TMG Gebühren, Entgelte und Beiträge festgelegt.
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