(1) Die Bauarbeiterschutzverordnung – BauV, BGBl. Nr. 340/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 241/2017, ist anzuwenden.
(2) Abweichend gilt:
1. Die Meldepflichten an das Arbeitsinspektorat entfallen. Möglicherweise gefährliche Arbeitsstoffe (§ 19 Abs. 1) sind, soweit Landesbedienstete davon betroffen sind, der NÖ Bedienstetenschutz-Kommission (§ 27 NÖ BSG 1998) vor deren Anwendung mitzuteilen.
2. Die Vorlage eines Zeugnisses zum Nachweis der Kenntnisse der Aufsichtsperson (§ 4 Abs. 2 und Abs. 3) ist nicht anzuwenden.
3. Vorschreibungen von Behörden (§ 31 Abs. 7, § 33 Abs. 3, § 41 Abs. 3, § 46 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 sowie § 96 Abs. 3) werden durch eine Vorsorgepflicht des Dienstgebers ersetzt.
4. § 155 und § 156 (Besondere Pflichten und Verhalten der Arbeitnehmer) sind nicht anzuwenden, soweit es um von Behörden vorgeschriebene Bedingungen und Auflagen sowie erteilte Aufträge geht.
5. Die Strafbestimmungen (§ 161) sind nicht anzuwenden.
Rückverweise
NÖ BSVO 2003 · NÖ Bediensteten-Schutzverordnung 2003
§ 11 § 11
…verstehen (§ 1 Abs. 1). 2. Weiters sind folgende Begriffe des NÖ BSG 1998 anzuwenden: - Information (§ 6 Abs. 1 NÖ BSG 1998) im § 7 Abs. 1, - Unterweisung (§ 6 Abs. 2 – Abs. 4 NÖ BSG 1998) im § 7 Abs. 2…
§ 7 § 7
…Abweichend gilt: 1. Die Meldepflichten an das Arbeitsinspektorat entfallen. Möglicherweise gefährliche Arbeitsstoffe (§ 19 Abs. 1) sind, soweit Landesbedienstete davon betroffen sind, der NÖ Bedienstetenschutz-Kommission (§ 27 NÖ BSG 1998) vor deren Anwendung mitzuteilen. 2. Die Vorlage eines Zeugnisses zum Nachweis der Kenntnisse der Aufsichtsperson (§…
§ 14a § 14a
…Nr. 186/2015, ist anzuwenden. (2) Abweichend gilt: Folgende Begriffe des NÖ BSG 1998 sind anzuwenden: - Information (§ 6 Abs. 1 NÖ BSG 1998) im § 7 Abs. 1, - Unterweisung (§ 6 Abs. 2 – Abs. 4 NÖ BSG 1998) im § 6 Abs. 2…
§ 14c § 14c
…§ 7 Abs. 3, - Schutz der Arbeitnehmer (§ 4 Abs. 4 und 5, § 6 Abs. 1, § 7 NÖ BSG 1998) im § 10. (3) § 13 Abs. 3 wird mit der Maßgabe angewandt, dass die Formulierung “ASchG oder…