LandesrechtWienVerordnungenFestsetzung der von fremden Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für kostenintensive Untersuchungs- und Behandlungsfälle im Universitätsklinikum AKH Wien

Festsetzung der von fremden Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für kostenintensive Untersuchungs- und Behandlungsfälle im Universitätsklinikum AKH Wien

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

§ 1 Radiochirurgische Behandlung mit der Gamma-Unit

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine radiochirurgische Behandlung mit der Gamma-Unit im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 11.730,57 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

§ 2 Cochlearimplantat-Behandlung

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Cochlearimplantat-Behandlung im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 64.919,80 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

§ 3 Matrix-assistierte Knorpelzelltransplantation

(1) Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Matrix-assistierte Knorpelzelltransplantation in der Abteilung für Unfallchirurgie im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 23.068,32 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

(2) Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Matrix-assistierte Knorpelzelltransplantation in der Abteilung für Orthopädie im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 20.129,76 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

§ 4 Nervus-Vagus-Stimulation

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Nervus-Vagus-Stimulation im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 37.402,87 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

§ 5 SIRT-Therapie

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine SIRT-Therapie im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 25.674,07 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

§ 6 XOFIGO-Therapie

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine XOFIGO-Therapie im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 13.908,12 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

§ 7 Univentrikuläres Herzunterstützungssystem (LVAD)

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Behandlung mit dem Univentrikulären Herzunterstützungssystem (LVAD) im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 172.363,84 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

§ 8 Lungentransplantation (Doppellunge)

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Lungentransplantation (Doppellunge) im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 229.305,10 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

§ 9 Implantation einer Aortenklappe (TAVI)

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Implantation einer Aortenklappe (TAVI) im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 38.736,57 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

§ 10 Katheterbasiertes Verfahren zur Behandlung einer Mitralklappeninsuffizienz (Mitraclip)

Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für ein katheterbasiertes Verfahren zur Behandlung einer Mitralklappeninsuffizienz (Mitraclip) im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 48.775,18 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

§ 11

§ 3 Abs. 1 Z 1 der Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Pflegegebührenverordnung), LGBl. für Wien Nr. 48/2024, ist auf Behandlungsfälle gemäß §§ 1 bis 10 nicht anzuwenden.

Inkrafttreten

§ 12

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der von fremden Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für kostenintensive Untersuchungs- und Behandlungsfälle im Universitätsklinikum AKH Wien, LGBl. für Wien Nr. 12/2024, außer Kraft.