LandesrechtWienVerordnungenFestsetzung der von fremden Staatsangehörigen zu entrichtenden tatsächlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten für kostenintensive Untersuchungs- und Behandlungsfälle im Universitätsklinikum AKH Wien§ 9

§ 9Implantation einer Aortenklappe (TAVI)

In Kraft seit 01. Januar 2025
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Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Implantation einer Aortenklappe (TAVI) im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 38.736,57 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.

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