(1) Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Matrix-assistierte Knorpelzelltransplantation in der Abteilung für Unfallchirurgie im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 23.068,32 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.
(2) Die tatsächlich erwachsenden Untersuchungs- und Behandlungskosten für fremde Staatsangehörige für eine Matrix-assistierte Knorpelzelltransplantation in der Abteilung für Orthopädie im Universitätsklinikum AKH Wien werden für die allgemeine Gebührenklasse mit 20.129,76 Euro pro Behandlungsfall (pro Patientin/pro Patient) festgesetzt.
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