LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung über den Inhalt und die Form der Erklärung und der Bestätigung nach dem Grundverkehrsgesetz

Verordnung über den Inhalt und die Form der Erklärung und der Bestätigung nach dem Grundverkehrsgesetz

In Kraft seit 01. März 2019
Up-to-date

§ 1 § 1 Bebauungserklärung

Die schriftliche Erklärung des Rechtserwerbers gemäß § 15a Abs. 1 des Grundverkehrsgesetzes hat nach dem in der Anlage 1 dargestellten Muster zu erfolgen.

§ 2 § 2 Bestätigung „Baugrundstück bebaut“

Die Bestätigung „Baugrundstück bebaut“ des Bürgermeisters gemäß § 28 Abs. 2 lit. a und b des Grundverkehrsgesetzes hat nach dem in der Anlage 2 dargestellten Muster zu erfolgen.

§ 3 § 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft.

Anlage 1 (zu § 1)

Anl. 1 Bebauungserklärung gemäß § 15a Abs. 1 des Grundverkehrsgesetzes

Anhänge

Anlage 1
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Anlage 2 (zu § 2)

Anl. 2 BESTÄTIGUNG „Baugrundstück bebaut“ gemäß § 28 Abs. 2 lit. A und b des Grundverkehrsgesetzes zur Eintragung im Grundbuch

Anhänge

Anlage 2
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