Verordnung über den Inhalt und die Form der Erklärung und der Bestätigung nach dem Grundverkehrsgesetz
Vorwort
§ 1 § 1 Bebauungserklärung
Die schriftliche Erklärung des Rechtserwerbers gemäß § 15a Abs. 1 des Grundverkehrsgesetzes hat nach dem in der Anlage 1 dargestellten Muster zu erfolgen.
§ 2 § 2 Bestätigung „Baugrundstück bebaut“
Die Bestätigung „Baugrundstück bebaut“ des Bürgermeisters gemäß § 28 Abs. 2 lit. a und b des Grundverkehrsgesetzes hat nach dem in der Anlage 2 dargestellten Muster zu erfolgen.
§ 3 § 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft.
Anlage 1 (zu § 1)
Anl. 1 Bebauungserklärung gemäß § 15a Abs. 1 des Grundverkehrsgesetzes
Anhänge
Anlage 1PDFAnlage 2 (zu § 2)
Anl. 2 BESTÄTIGUNG „Baugrundstück bebaut“ gemäß § 28 Abs. 2 lit. A und b des Grundverkehrsgesetzes zur Eintragung im Grundbuch
Anhänge
Anlage 2PDF