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Verordnung über den Inhalt und die Form der Erklärung und der Bestätigung nach dem Grundverkehrsgesetz
Anl. 1
Anl. 1 Bebauungserklärunggemäß § 15a Abs. 1 des Grundverkehrsgesetzes
In Kraft seit 01. März 2019
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Anl. 1 Bebauungserklärunggemäß § 15a Abs. 1 des Grundverkehrsgesetzes — Verordnung über den Inhalt und die Form der Erklärung und der Bestätigung nach dem Grundverkehrsgesetz
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