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Verordnung über den Inhalt und die Form der Erklärung und der Bestätigung nach dem Grundverkehrsgesetz
§ 3
§ 3 § 3Inkrafttreten
In Kraft seit 01. März 2019
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§ 3 § 3Inkrafttreten — Verordnung über den Inhalt und die Form der Erklärung und der Bestätigung nach dem Grundverkehrsgesetz
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Diese Verordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft.
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