Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von Mustern für die Wahlen in die Landwirtschaftskammer
§ 1Allgemeines
§ 2§ 2Wählerverzeichnis
§ 3§ 3Unterstützungserklärungen
§ 4§ 4Briefwahlkarte
§ 5§ 5Amtlicher Stimmzettel
§ 6§ 6Außerkrafttreten
Anl. 1Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1)
Anl. 2Anlage 2 (zu §2 Abs. 2)
Anl. 3Anlage 3 (zu §3 Abs. 1)
Anl. 4Anlage 4 (zu § 3 Abs. 2)
Anl. 5Anlage 5 (zu § 3 Abs. 3)
Anl. 6Anlage 6 (zu § 4 Abs. 1)
Anl. 7Anlage 7 (zu § 4 Abs. 2)
Anl. 8Anl. 9
Anlage 9 (zu § 5 Abs. 1)
Anl. 10Anlage 10 (zu § 5 Abs. 2)
Vorwort
§ 1 § 1 Allgemeines
Für die Durchführung der Wahlen in die Landwirtschaftskammer sind die in den §§ 2 bis 5 festgelegten Muster als Vorlagen zu verwenden.
§ 2 § 2 Wählerverzeichnis
(1) Das Wählerverzeichnis für den Wahlkörper der Land- und Forstwirte (§ 41 Abs. 1 des Landwirtschaftskammergesetzes) ist nach dem in Anlage 1 dargestellten Muster anzulegen.
(2) Das Wählerverzeichnis für den Wahlkörper der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer (§ 41 Abs. 1 des Landwirtschaftskammergesetzes) ist nach dem in Anlage 2 dargestellten Muster anzulegen.
§ 3 § 3 Unterstützungserklärungen
(1) Für die Unterstützungserklärungen (§ 46 Abs. 4 des Landwirtschaftskammergesetzes) von wahlberechtigten natürlichen Personen für den Wahlkörper der Land- und Forstwirte ist das in Anlage 3 dargestellte Muster zu verwenden.
(2) Für die Unterstützungserklärungen (§ 46 Abs. 4 des Landwirtschaftskammergesetzes) von wahlberechtigten juristischen Personen oder rechtsfähigen Personenmehrheiten für den Wahlkörper der Land- und Forstwirte ist das in Anlage 4 dargestellte Muster zu verwenden.
(3) Für die Unterstützungserklärungen (§ 46 Abs. 4 des Landwirtschaftskammergesetzes) von wahlberechtigten Personen für den Wahlkörper der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer ist das in Anlage 5 dargestellte Muster zu verwenden.
§ 4 § 4 Briefwahlkarte
(1) Die Briefwahlkarten für wahlberechtigte natürliche Personen für den Wahlkörper der Land- und Forstwirte (§ 54 Abs. 1 des Landwirtschaftskammergesetzes) sind als verschließbare Briefumschläge nach dem in Anlage 6 dargestellten Muster herzustellen.
(2) Die Briefwahlkarten für wahlberechtigte juristische Personen und rechtsfähige Personenmehrheiten für den Wahlkörper der Land- und Forstwirte (§ 54 Abs. 1 des Landwirtschaftskammergesetzes) sind als verschließbare Briefumschläge nach dem in Anlage 7 dargestellten Muster herzustellen.
(3) Die Briefwahlkarten für wahlberechtigte Personen für den Wahlkörper der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer (§ 54 Abs. 1 des Landwirtschaftskammergesetzes) sind als verschließbare Briefumschläge nach dem in Anlage 8 dargestellten Muster herzustellen.
(4) Die Briefwahlkarten gemäß Abs. 1 bis 3 sind mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung auszustellen. Dabei genügt anstelle der Unterschrift des Vorsitzenden der Wahlkommission die Beisetzung seines Namens; eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.
§ 5 § 5 Amtlicher Stimmzettel
(1) Die amtlichen Stimmzettel für den Wahlkörper der Land- und Forstwirte (§ 55 Abs. 1 des Landwirtschaftskammergesetzes) sind nach dem in Anlage 9 dargestellten Muster herzustellen.
(2) Die amtlichen Stimmzettel für den Wahlkörper der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer (§ 55 Abs. 1 des Landwirtschaftskammergesetzes) sind nach dem in Anlage 10 dargestellten Muster herzustellen.
§ 6 § 6 Außerkrafttreten
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landwirtschaftskammer-Wahl- und Befragungsordnung – LWK-WBO, LGBl.Nr. 60/1995, in der Fassung LGBl.Nr. 60/2001 und Nr. 43/2005, außer Kraft.
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1)
Anl. 1
Wählerverzeichnis für die Wahlen in die Landwirtschaftskammer
Anhänge
Anlage 1PDFAnlage 2 (zu §2 Abs. 2)
Anl. 2
Wählerverzeichnis für die Wahlen in die Landwirtschaftskammer
Anhänge
Anlage 2PDFAnlage 3 (zu §3 Abs. 1)
Anl. 3
Anhänge
Anlage 3PDFAnlage 4 (zu § 3 Abs. 2)
Anl. 4
Anhänge
Anlage 4PDFAnlage 5 (zu § 3 Abs. 3)
Anl. 5
Anhänge
Anlage 5PDFAnlage 6 (zu § 4 Abs. 1)
Anl. 6
Wahlen in die Landwirtschaftskammer
Anhänge
Anlage 6PDFAnlage 7 (zu § 4 Abs. 2)
Anl. 7
Wahlen in die Landwirtschaftskammer
Anhänge
Anlage 7PDFAnlage 8
Anl. 8
Anhänge
Anlage 8PDFAnlage 9 (zu § 5 Abs. 1)
Anl. 9
Amtlicher Stimmzettel für die Wahlen in die Landwirtschaftskammer
Anhänge
Anlage 9PDFAnlage 10 (zu § 5 Abs. 2)
Anl. 10
Amtlicher Stimmzettel für die Wahlen in die Landwirtschaftskammer
Anhänge
Anlage 10PDF