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Sportehrenzeichenverordnung

In Kraft seit 04. Mai 2007
Up-to-date

§ 1 Sportehrenzeichen, Ausstattung und Trageweise

§ 1

(1) Das Ehrenzeichen für Verdienste um den Vorarlberger Sport und das Ehrenzeichen für sportliche Leistungen (Sportehrenzeichen) sind aus Messing geprägt, matt und bestehen aus einer 40 mm runden und 2,5 mm starken Medaille, in der sich eine 33 mm hohe, glanzpolierte Vorarlberger Karte in stilisierter Form und darin wiederum ein 14 mm hohes Landeswappen befinden. Die Medaille liegt auf einem 15 mm breiten und 71 mm hohen roten Band auf, welches mit einer 1 mm starken Messingplatte hinterlegt ist, auf der eine Anstecknadel befestigt ist. Der am Rand der Medaille umlaufende Text lautet beim Ehrenzeichen für Verdienste um den Vorarlberger Sport "Für Verdienste um den Vorarlberger Sport", beim Ehrenzeichen für sportliche Leistungen "Für sportliche Leistungen".

(2) Die Sportehrenzeichen sind an der linken Brustseite zu tragen.

§ 2 Stufen

§ 2

(1) Die Sportehrenzeichen werden in den Stufen Gold und Silber verliehen.

(2) Bei der Verleihung der einzelnen Stufen ist beim Ehrenzeichen für Verdienste um den Vorarlberger Sport auf das Ausmaß des Verdienstes um die Förderung des überörtlichen Sportwesens und beim Ehrenzeichen für sportliche Leistungen auf den Grad der sportlichen Leistungen Bedacht zu nehmen.

§ 3 Verleihungsurkunde

§ 3

(1) Vor der Überreichung des Sportehrenzeichens hat die auszuzeichnende Person eine schriftliche Annahmeerklärung abzugeben. Mit dem Sportehrenzeichen ist der ausgezeichneten Person eine Urkunde über die Verleihung auszuhändigen.

(2) Die Landesregierung hat eine Zweitschrift der Urkunde aufzubewahren und ein Verzeichnis über die verliehenen Auszeichnungen zu führen.

§ 4 Rechte der ausgezeichneten Person

§ 4

Jede mit einem Sportehrenzeichen ausgezeichnete Person hat das Recht, dieses in verkleinertem Maßstab (Miniatur) zu tragen.

§ 5 Außerkrafttreten

§ 5

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über das Ehrenzeichen für Verdienste um den Vorarlberger Sport und das Ehrenzeichen für sportliche Leistungen (Sportehrenzeichenverordnung), LGBl.Nr. 37/ 1969, außer Kraft.