(1) Die Sportehrenzeichen werden in den Stufen Gold und Silber verliehen.
(2) Bei der Verleihung der einzelnen Stufen ist beim Ehrenzeichen für Verdienste um den Vorarlberger Sport auf das Ausmaß des Verdienstes um die Förderung des überörtlichen Sportwesens und beim Ehrenzeichen für sportliche Leistungen auf den Grad der sportlichen Leistungen Bedacht zu nehmen.
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