LandesrechtTirolVerordnungenVergütung der Tätigkeit der Mitglieder der Prüfungskommission für die Facharbeiter- und Meisterprüfungen

Vergütung der Tätigkeit der Mitglieder der Prüfungskommission für die Facharbeiter- und Meisterprüfungen

In Kraft seit 17. Juli 2020
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Prüfungsvergütung

Die Mitglieder der Prüfungskommission für die Facharbeiter- und Meisterprüfungen erhalten für ihre Prüfungstätigkeit folgende Vergütung:

a) Lehrer außerhalb der Lehrverpflichtung

je angefangene Stunde 25,- Euro

je angefangene Korrekturstunde 11,- Euro

pro Hausarbeit 20,- Euro

pro Lehrlingstagebuch 11,- Euro

je angefangene Stunde Vorbereitungszeit

bei praktischen Prüfungen 10,- Euro

wobei maximal zwei Stunden Vorbereitungszeit in Rechnung gestellt werden dürfen;

b) Meister je angefangene Stunde 25,- Euro;

c) Personen, die eine inländische Universität, eine einschlägige höhere Land- und Forstwirtschaftliche Lehranstalt oder eine sonstige allgemeinbildende oder berufsbildende höhere Schule erfolgreich besucht haben, je angefangene Stunde 25,- Euro.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt § 3 der Verordnung über die Verwandtstellung von Lehrberufen, die Anrechnung von Lehrzeiten sowie über Prüfungsvergütungen und Prüfungsgebühren, LGBl. Nr. 69/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 66/2013, außer Kraft.