Die Mitglieder der Prüfungskommission für die Facharbeiter- und Meisterprüfungen erhalten für ihre Prüfungstätigkeit folgende Vergütung:
a) Lehrer außerhalb der Lehrverpflichtung
je angefangene Stunde 25,- Euro
je angefangene Korrekturstunde 11,- Euro
pro Hausarbeit 20,- Euro
pro Lehrlingstagebuch 11,- Euro
je angefangene Stunde Vorbereitungszeit
bei praktischen Prüfungen 10,- Euro
wobei maximal zwei Stunden Vorbereitungszeit in Rechnung gestellt werden dürfen;
b) Meister je angefangene Stunde 25,- Euro;
c) Personen, die eine inländische Universität, eine einschlägige höhere Land- und Forstwirtschaftliche Lehranstalt oder eine sonstige allgemeinbildende oder berufsbildende höhere Schule erfolgreich besucht haben, je angefangene Stunde 25,- Euro.
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