(1) Die Tiroler Lebensrettungsmedaille wird an Personen verliehen, die sich trotz großer Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit bei der Rettung eines Menschen in Tirol besonders eingesetzt haben.
(2) Die Tiroler Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz wird an Personen verliehen, die anläßlich einer Katastrophe in Tirol mindestens 48 Stunden ununterbrochen im Hilfseinsatz gestanden sind.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise