LandesrechtTirolVerordnungenSelbstbehalte für Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes, Höchstsätze und Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage

Selbstbehalte für Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes, Höchstsätze und Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage

In Kraft seit 01. Juli 2017
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