+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Tirol
Verordnungen
Selbstbehalte für Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes, Höchstsätze und Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage
Anl. 0
Anl. 0
In Kraft seit 01. Dezember 2023
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
Anl. 0 — Selbstbehalte für Mindestsicherung zur Sicherung des Wohnbedarfes, Höchstsätze und Pauschalbeträge als Bemessungsgrundlage
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Anhänge
Höchstsätze gemäß § 6 Abs. 3 TMSG
PDF
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise