Die Fachrichtungen, die Bezeichnungen, die Organisationsformen, die Anzahl der Schulstufen und das Unterrichtsausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden wie folgt festgesetzt:
a) Dreistufige Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft:
Bezeichnung: Landwirtschaftliche Fachschule
Organisationsform: ganzjährig
Schulstufen: drei
Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300
b) Dreistufige Fachschule der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:
Bezeichnung: Fachschule für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
Organisationsform: ganzjährig
Schulstufen: drei
Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300
c) Dreistufige Fachschule der Fachrichtung Pferdewirtschaft:
Bezeichnung: Fachschule für Pferdewirtschaft
Organisationsform: ganzjährig
Schulstufen: drei
Unterrichtsausmaß: im Höchstausmaß von 3996 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 1300
d) Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft:
Bezeichnung: Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene
Organisationsform: ganzjährig
Schulstufen: zwei
Unterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260
e) Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltungsmanagement:
Bezeichnung: Fachschule für Erwachsene der Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
Organisationsform: ganzjährig
Schulstufen: zwei
Unterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260
f) Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Pferdewirtschaft:
Bezeichnung: Fachschule für Erwachsene der Fachrichtung Pferdewirtschaft
Organisationsform: ganzjährig
Schulstufen: zwei
Unterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260
g) Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Forstwirtschaft:
Bezeichnung: Forstwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene
Organisationsform: ganzjährig
Schulstufen: zwei
Unterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260
h) Zweistufige weiterführende Fachschule der Fachrichtung Gartenbau:
Bezeichnung: Gartenbaufachschule für Erwachsene
Organisationsform: ganzjährig
Schulstufen: zwei
Unterrichtsausmaß: 780 Unterrichtsstunden, und zwar in der ersten Schulstufe mindestens 260
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