LandesrechtTirolVerordnungenVeranstaltungspolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften

Veranstaltungspolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften

In Kraft seit 01. Januar 2007
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