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Verordnungen
Veranstaltungspolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Januar 2007
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§ 3 — Veranstaltungspolizei, Übertragung einzelner Angelegenheiten auf die örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften
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§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
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