§ 1
Das in der Anlage 1 abgebildete Dienstabzeichen ist aus Metall (Bronze) in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Form und Größe (46 × 45 Millimeter) herzustellen. Es zeigt - erhaben gearbeitet - in der Mitte das Tiroler Landeswappen. In gleicher Weise ist am oberen Rand des Dienstabzeichens das Wort "Tirol", am verbleibenden Rand das Wort "Forstaufsichtsorgan" bzw. "Forstschutzorgan" anzubringen.
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