§ 1 § 1 — Festsetzung der Nächtigungsabgabe
(1) Die Nächtigungsabgabe gemäß § 4 Abs. 1 des Steiermärkischen Nächtigungsabgabegesetzes beträgt pro Person und Nächtigung
1. in Schutzhäusern und Schutzhütten 1,70 Euro,
2. auf Camping-, Wohnwagen-, Wohnmobil- und Mobilheimplätzen 2,20 Euro und
3. in allen sonstigen Beherbergungsbetrieben 2,80 Euro
(2) ( Anm.: Abs. 2 ist gemäß § 2 Z 2 noch nicht in Kraft)
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