§ 7 § 7 — Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten
Rückverweise
(1) Die Nebengebühr – Anästhesievergütung gemäß § 48 Abs. 2 StKDBR beträgt
1. für Ärzte in Ausbildung zum Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin 172,00 Euro,
2. für Fachärzte für Anästhesiologie und Intensivmedizin 372,90 Euro.
(2) Die Nebengebühr – Zonenvergütung gemäß § 48 Abs. 3 StKDBR beträgt
1. in der Zone II 78,10 Euro,
2. in der Zone III 344,40 Euro.
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