(1) Gefahren-, Erschwerniszulage/Ergänzungszulage: Ab 1. Jänner 1999 gebührt den Vertragsbediensteten in einer Krankenanstalt des Entlohnungsschemas SIII, des Entlohnungsschemas I, der Entlohnungsgruppe b bis e und des Entlohnungsschemas II, der Entlohnungsgruppe p1 bis p5, anstelle der bis zum 31. Dezember 1998 gewährten pauschalierten Erschwerniszulage und Gefahrenzulage eine Vergütung gemäß § 288 Stmk. L-DBR oder § 40. Soweit die bis zum 31. Dezember 1998 gewährte pauschalierte Gefahrenzulage die Vergütung gemäß § 288 Stmk. L-DBR oder § 40 oder den Gefahrenzulagenanteil gemäß § 40 übersteigt, gebührt eine Ergänzungszulage in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der bis zum 31. Dezember 1998 gewährten Gefahrenzulage und der Vergütung gemäß § 288 Stmk. L-DBR oder dem Gefahrenzulagenanteil gemäß § 40. Die Ergänzungszulage verringert sich um jenen Betrag, um den sich die Vergütung gemäß § 288 Stmk. L-DBR oder der Gefahrenzulagenanteil gemäß § 40 bei allgemeinen Bezugserhöhungen erhöht.
(2) Nebengebühr – Anästhesievergütung: Der Assistenzärztin/Dem Assistenzarzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie der Fachärztin/dem Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, deren/dessen Dienstverhältnis bis zum 30. September 2006 begründet wurde, gebührt eine Anästhesievergütung als Erschwernisvergütung. Die Anästhesievergütung ist bei der Berechnung der Sonderzahlung nicht zu berücksichtigen. Die Anästhesievergütung beträgt monatlich für
1. die Ärztin/den Arzt in Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin 147,43 Euro,
2. die Fachärztin/den Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin 319,60 Euro.
(3) Nebengebühr – Zonenvergütung: Der Ärztin/Dem Arzt, die/der in einer Krankenanstalt in der Zone II und III beschäftigt ist und deren/dessen Dienstverhältnis bis zum 30. September 2006 begründet wurde, gebührt eine Zonenvergütung. Die Zonenvergütung beträgt in der Zone II 66,90 Euro und in der Zone III 295,10 Euro. Damit wird der Ärztin/dem Arzt der Mehraufwand abgegolten, der ihr/ihm aus der Fortbildung an der Universitätsklinik in Graz entsteht. Der Zone II werden die Krankenanstalten in Mürzzuschlag, Knittelfeld, Judenburg, Feldbach, Fürstenfeld und Hartberg, der Zone III die Krankenanstalten in Bad Radkersburg, Bad Aussee, Rottenmann, und Stolzalpe zugeordnet.
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