LandesrechtSteiermarkVerordnungenErhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten1. Abschnitt Gehaltserhöhung für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 31. Juli 2027§ 3

§ 3§ 3

In Kraft bis 31. Dezember 2028
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§ 3 § 3 — Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten | GesetzeFinden.at