Ergibt sich die Notwendigkeit, eine Primarärztin/einen Primararzt oder eine Departmentleiterin/einen Departmentleiter zu einem verlängerten Dienst (25 Stunden) heranzuziehen, so gebührt pro verlängertem Dienst eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 1 200,00 Euro (Montag bis Freitag) bzw. 2 000,00 Euro (Samstag, Sonntag, Feiertag).
§ 27 StKDBR · StKDBR · Steiermärkisches KAGes-Zuweisungs-, Dienst- und Besoldungsrecht – StKDBR
§ 27 Nebengebühr – Vergütung für verlängerte Dienste von Primarärztinnen/Primarärzte und Departmentleiterinnen/Departmentleitern
…§ 27 Nebengebühr – Vergütung für verlängerte Dienste von Primarärztinnen/Primarärzte und Departmentleiterinnen/Departmentleitern Ergibt sich die Notwendigkeit, eine Primarärztin/einen Primararzt oder eine Departmentleiterin/einen Departmentleiter…
Rückverweise