§ 19 § 19 — Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten
Gliederung
Rückverweise
Die Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten gemäß dem Steiermärkischen KAGes-Zuweisungs-, Dienst- und Besoldungsrecht – StKDBR werden für den Zeitraum 1. September 2028 bis 31. Dezember 2028 entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen festgesetzt.
Keine Ergebnisse gefunden