§ 16 § 16 — Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten
(1) Die Nebengebühr – Anästhesievergütung gemäß § 48 Abs. 2 StKDBR beträgt
1. für Ärzte in Ausbildung zum Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin 173,70 Euro,
2. für Fachärzte für Anästhesiologie und Intensivmedizin 376,60 Euro.
(2) Die Nebengebühr – Zonenvergütung gemäß § 48 Abs. 3 StKDBR beträgt
1. in der Zone II 78,90 Euro,
2. in der Zone III 347,80 Euro.
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