(1) Für die öffentlichen Apotheken in Admont, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Gröbming, Liezen, Rottenmann, Stainach und Trieben wird an Werktagen folgende verpflichtende Kernöffnungszeit festgesetzt:
| Montag bis Freitag: Samstag: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 15:00 Uhr – 18:00 Uhr |
(2) Für die Filialapotheke der „Narzissen-Apotheke“ in Altaussee wird an Werktagen folgende verpflichtende Kernöffnungszeit festgesetzt:
| Montag und Dienstag: Mittwoch: Donnerstag und Freitag: | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr 08:30 Uhr – 12:00 Uhr | 15:00 Uhr – 18.00 Uhr |
(3) Für den 24. und 31. Dezember wird die Kernöffnungszeit von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr festgelegt, sofern diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen.
(4) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken in Admont, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Gröbming, Liezen, Rottenmann, Stainach und Trieben zusätzlich von 12:00 – 18:00 Uhr offenhalten, sofern diese nicht auf einen Feiertag fallen.
(5) Die freiwilligen Öffnungszeiten der öffentlichen Apotheken in Admont, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Gröbming, Liezen, Rottenmann, Stainach und Trieben sind in der Anlage 1 ersichtlich.
(6) Der/Die Konzessionsinhaber:in, Pächter:in oder Leiter:in der öffentlichen Apotheke hat der Bezirksverwaltungsbehörde bis zum 30. Juni jeden Kalenderjahres die freiwilligen Öffnungszeiten ihrer/seiner Apotheke für das folgende Kalenderjahr bekanntzugeben. Dies gilt nicht, sofern die zuletzt bekannten freiwilligen Öffnungszeiten beibehalten werden. Die bekanntgegebenen freiwilligen Öffnungszeiten sind für das gesamte folgende Kalenderjahr einzuhalten.
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