Naturschutzgebiet Nr. 32c - Schachblumenwiesen in der Gemeinde Großsteinbach
Vorwort
§ 1
§ 1 Gegenstand
Die südwestlich in der Gemeinde Großsteinbach gelegenen Wiesenflächen werden zum Naturschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Naturschutzgebiet Nr. 32c „Schachblumenwiesen Großsteinbach“ bezeichnet.
§ 2
§ 2 Schutzzweck und Ziele
Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung der Pflanzenart „Schachblume ( Fritillaria meleagris )“ und der Entwicklung ihres Fortbestandes.
§ 3
§ 3 Verbote
Im Naturschutzgebiet sind nachfolgende Handlungen verboten:
1. die Entnahme und Schädigung der Schachblume;
2. das Freilaufenlassen von Hunden in der Zeit von 1. Februar bis 30. April;
3. die Errichtung von Bauten und Anlagen;
4. die Veränderung der Beschaffenheit oder Gestalt des Bodens, insbesondere durch Aufschüttungen, Kulturumwandlungen oder Entwässerungsmaßnahmen;
5. Lagerungen aller Art;
6. das Aufbringen von Pestiziden, Mineraldünger, Gülle und Jauche;
7. das jährliche Aufbringen von Festmist;
8. die landwirtschaftliche Nutzung und Bewirtschaftung der Wiese ab 1. Februar bis vier Wochen nach dem Verblühen der Schachblume;
9. die Entnahme von Flurgehölzen und Einzelbäumen;
10. das Aufforsten.
§ 4
§ 4 Bewilligungen von Ausnahmen
Ausnahmen von den Verboten nach § 3 Z 1, 3, 4 und 9 können bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Schutzzweck nicht widerspricht.
§ 5
§ 5 Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch den in der Anlage dargestellten Plan im Maßstab 1:3.000.
§ 6
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 21. Dezember 2023, in Kraft.
§ 7
§ 7 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld vom 9. September 1983, GZ.: 6.0 G 2-83/105, über die Erklärung der Schachblumenwiesen in der Gemeinde Großsteinbach zum Naturschutzgebiet (Pflanzenschutzgebiet), Grazer Zeitung Nr. 46/1983, zuletzt in der Fassung Grazer Zeitung Nr. 38/2007, außer Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Anhänge
Anlage 1PDF