LandesrechtSteiermarkVerordnungenNaturschutzgebiet Nr. 32c - Schachblumenwiesen in der Gemeinde Großsteinbach§ 1

§ 1Gegenstand

In Kraft seit 20. Dezember 2023
Up-to-date

Die südwestlich in der Gemeinde Großsteinbach gelegenen Wiesenflächen werden zum Naturschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Naturschutzgebiet Nr. 32c „Schachblumenwiesen Großsteinbach“ bezeichnet.

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