§ 3 Zulässige Methoden — Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen
Rückverweise
Die Erlegung hat mit einer für die Jagd auf Wild bestimmten Schusswaffe zu erfolgen.
…Erlegers zu seinen Gunsten mit Zustimmung aller Erlagsgegner, über schriftlichen einverständlichen Antrag aller Erlagsgegner oder aufgrund einer auf Ausfolgung lautenden rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ausgefolgt werde. [3] Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Ersterlagsgegnerin jeweils nicht Folge und ließ den Revisionsrekurs zu. [4] Zwar sei nur die Ersterlagsgegnerin Vermieterin und Gläubigerin der…