LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHGU - Betriebszeiten und der Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken in Frohnleiten, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz und Gratkorn

BHGU - Betriebszeiten und der Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken in Frohnleiten, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz und Gratkorn

In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date

§ 1

§ 1 Betriebszeiten (Öffnungszeiten)

(1) Die öffentlichen Apotheken haben an Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr offen zu halten:

a) in Frohnleiten (Engel-Apotheke und Mur-Apotheke):

Montag – Freitag Samstag 08.00 Uhr – 12.30 Uhr 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

b) in Gratwein-Straßengel (Fischer-Apotheke und Flora-Apotheke):

Montag – Freitag Samstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

c) die Marien-Apotheke in Deutschfeistritz:

Montag – Freitag Samstag 08.00 Uhr – 12.30 Uhr 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

d) die Donatus-Apotheke in Gratkorn:

Montag – Freitag Samstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

(2) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, dürfen die Apotheken an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.

(3) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18.00 Uhr, am Feiertag, dem 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet halten.

§ 2

§ 2 Bereitschaftsdienst

(1) Außerhalb der Betriebszeiten gemäß § 1 haben die öffentlichen Apotheken in Frohnleiten, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz und Gratkorn in wöchentlichem Wechsel, jeweils von Montag um 08.00 Uhr bis zum darauffolgenden Montag um 08.00 Uhr, in folgender Reihenfolge Turnusbereitschaftsdienst zu leisten:

1 Engel-Apotheke in 8130 Frohnleiten
2 Marien-Apotheke in 8121 Deutschfeistritz
3 Mur-Apotheke in 8130 Frohnleiten
4 Fischer-Apotheke in 8112 Gratwein-Straßengel
5 Flora-Apotheke in 8111 Gratwein-Straßengel
6 Donatus-Apotheke in 8101 Gratkorn

(2) Die öffentlichen Apotheken in Frohnleiten, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz und Gratkorn dürfen an Werktagen im Anschluss an die Betriebszeiten während der Ordinationszeiten der jeweiligen örtlichen Ärzte für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag nach § 342 Abs. 1 ASVG zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 Bereitschaftsdienst bis maximal 20.00 Uhr versehen. Dieser zusätzliche Bereitschaftsdienst darf auch bei geöffneter Apotheke geleistet werden.

(3) Während des Bereitschaftsdienstes gemäß Abs. 1 und 2 muss der (die) Apothekenleiter(in) oder ein(e) andere(r) allgemein berufsberechtigte(r) Apotheker(in) zur Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke anwesend sein. Darüber hinaus ist die sofortige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.

§ 3

§ 3 Zustellung

(1) Die öffentlichen Apotheken in Frohnleiten, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz und Gratkorn haben außerhalb ihrer Betriebszeiten gemäß § 1 und außerhalb des Turnusbereitschaftsdienstes gemäß § 2 Abs. 1 dafür Sorge zu tragen, dass im Notfall dringend benötigte Arzneimittel aus der nächstgelegenen diensthabenden Apotheke auf Kosten der jeweiligen Apotheke zugestellt werden (Botendienst).

(2) Auf die Möglichkeit der Zustellung dringend benötigter Arzneimittel ist durch einen entsprechenden Aushang an der Apotheke unter Angabe der Telefonnummer der dienstbereiten Apotheke hinzuweisen.

(3) Dem Patienten ist bei der Zustellung eine schriftliche Information auszufolgen, dass er erforderlichenfalls eine persönliche telefonische Beratung durch den diensthabenden Apotheker in Anspruch nehmen soll bzw. bei Fragen eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen kann.

§ 4

§ 4 In- und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Sonntag, 1. Jänner 2023 in Kraft. Am Montag, 2. Jänner 2023 hat ab 08.00 Uhr die Donatus-Apotheke in 8101 Gratkorn Turnusbereitschaft gemäß § 2 Abs. 1 zu versehen, ab Montag, 9. Jänner 2023 ab 08.00 Uhr die Engel-Apotheke in 8130 Frohnleiten in dieser Reihenfolge.

(2) Sämtliche bisher erlassenen Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung betreffend die Regelung der Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in Frohnleiten, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz und Gratkorn treten mit Ablauf Samstag, 31. Dezember 2022 außer Kraft.

§ 4

§ 4 Allgemeine Bestimmungen und Strafbestimmungen

(1) Auf die Betriebs- und Bereitschaftsdienstzeiten der Apotheke sowie außerhalb dieser Zeiten auf die nächstgelegene(n) dienstbereite(n) Apotheke(n) ist gut sichtbar und bei Dunkelheit beleuchtet beim Eingang der Apotheken oder in dessen unmittelbarer Nähe hinzuweisen.

(2) Die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festgelegten Betriebszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten sind einzuhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist die Durchführung von Kundenverkehr nur in Notfällen gestattet.

(3) Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 41 Apothekengesetz bestraft.