(1) Diese Verordnung tritt mit Sonntag, 1. Jänner 2023 in Kraft. Am Montag, 2. Jänner 2023 hat ab 08.00 Uhr die Donatus-Apotheke in 8101 Gratkorn Turnusbereitschaft gemäß § 2 Abs. 1 zu versehen, ab Montag, 9. Jänner 2023 ab 08.00 Uhr die Engel-Apotheke in 8130 Frohnleiten in dieser Reihenfolge.
(2) Sämtliche bisher erlassenen Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung betreffend die Regelung der Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in Frohnleiten, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz und Gratkorn treten mit Ablauf Samstag, 31. Dezember 2022 außer Kraft.
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