(1) Außerhalb der Betriebszeiten gemäß § 1 haben die öffentlichen Apotheken in Frohnleiten, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz und Gratkorn in wöchentlichem Wechsel, jeweils von Montag um 08.00 Uhr bis zum darauffolgenden Montag um 08.00 Uhr, in folgender Reihenfolge Turnusbereitschaftsdienst zu leisten:
1 | Engel-Apotheke in 8130 Frohnleiten |
2 | Marien-Apotheke in 8121 Deutschfeistritz |
3 | Mur-Apotheke in 8130 Frohnleiten |
4 | Fischer-Apotheke in 8112 Gratwein-Straßengel |
5 | Flora-Apotheke in 8111 Gratwein-Straßengel |
6 | Donatus-Apotheke in 8101 Gratkorn |
(2) Die öffentlichen Apotheken in Frohnleiten, Gratwein-Straßengel, Deutschfeistritz und Gratkorn dürfen an Werktagen im Anschluss an die Betriebszeiten während der Ordinationszeiten der jeweiligen örtlichen Ärzte für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag nach § 342 Abs. 1 ASVG zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 Bereitschaftsdienst bis maximal 20.00 Uhr versehen. Dieser zusätzliche Bereitschaftsdienst darf auch bei geöffneter Apotheke geleistet werden.
(3) Während des Bereitschaftsdienstes gemäß Abs. 1 und 2 muss der (die) Apothekenleiter(in) oder ein(e) andere(r) allgemein berufsberechtigte(r) Apotheker(in) zur Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke anwesend sein. Darüber hinaus ist die sofortige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.
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