BHHF - Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr. 98c – Pflanzenschutzgebietes in der KG Staudach
Vorwort
§ 1
§ 1 Gegenstand
Das in der KG Staudach gelegene Naturschutzgebiet „Pflanzenschutzgebiet Nr. 98c“ auf den Grundstücken Nr. 150 und 151, KG Staudach, wird um das Grundstück Nr. 153, KG Staudach, erweitert.
§ 2
§ 2 Schutzzweck
Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung der Lebensräume für die in der Anlage 1 angeführten Pflanzen und Tiere. Geschützt werden insbesondere:
– die Wiesen und Weiden als Standorte für Pflanzen und Tiere.
§ 3
§ 3 Beschränkungen
Die Fläche darf einmal jährlich, frühestens Anfang Juli, gemäht werden.
§ 4
§ 4 Verbote
Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:
1. die Errichtung von Bauten und Anlagen aller Art;
2. die Veränderung von Gestalt und Beschaffenheit des Geländes und Bodens;
3. die Veränderung des Wasserhaushaltes, sofern hiefür nicht eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt wurde;
4. die forstliche Nutzung;
5. die Vornahme von Kulturumwandlungen;
6. die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln;
7. das Entzünden von Feuern;
8. jegliche Art von Düngung.
§ 5
§ 5 Ausnahmen von den Verboten
Ausnahmen von den in § 4 genannten Verboten können vom Bezirkshauptmann bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Schutzzweck nicht widerspricht.
§ 6
§ 6 Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch den in der Anlage 2 dargestellten übereinstimmenden Plan im Maßstab 1:1500.
§ 7
§ 7 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 17.05.2017, in Kraft.
§ 8
§ 8 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Erklärung der Grundstücke Nr. 150 und 151 in der KG Staudach, Gemeinde Greinbach, zum Naturschutzgebiet (Pflanzengebiet), Grazer Zeitung Stück 40, ausgegeben am 6. Oktober 2006, außer Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Für folgende seltene oder gefährdete Pflanzen und Tiere sind die Lebensräume geschützt:
PFLANZEN | |
Deutscher Name | Wissenschaftlicher Name |
Arnika | Arnica montana |
Besenheide | Calluna vulgaris |
Borstgras | Nardus stricta |
Heidenelke | Dainthus deltoides |
Bärtige Glockenblume | Campanula barbata |
Schwalbenwurz-Enzian | Gentiana asclepiadea |
Kieselglockenenzian | Gentiana cochiana |
Holunderknabenkraut | Orchis Sambucina |
Männliches Knabenkraut | Orchis mascula |
Grünliche Waldhyazinthe | Platanthera chloranta |
Hungerblümchen | Erophila verna |
Echter Augentrost | Euphrasia officinalis |
Wilder Thymian | Thymus serpyllum |
Besenheide | Calluna vulgaris |
Echtes Johanniskraut | Hypericum perforatum |
Wiesenwachtelweizen | Melampyrum pratense |
Kleiner Klappertopf | Rhinantus minor |
Geflecktes Ferkelkraut | Hypochoeris maculata |
TIERE | |
Deutscher Name | Wissenschaftlicher Name |
Grünwidderchen | Adscita sp. |
Anlage 2
Anl. 2
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert).
Anhänge
Anlage 2: PlanPDF