Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Erklärung der Grundstücke Nr. 150 und 151 in der KG Staudach, Gemeinde Greinbach, zum Naturschutzgebiet (Pflanzengebiet), Grazer Zeitung Stück 40, ausgegeben am 6. Oktober 2006, außer Kraft.
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