Spielsucht-Schulungsverordnung
Vorwort
§ 1
§ 1 Ziel
Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung der Ziele und Inhalte der in § 16 Abs. 3 StGSG vorgesehenen Grundschulung und vertiefenden Schulungen sowie die Festlegung von organisatorischen Rahmenbedingungen.
§ 2
§ 2 Schulungen
(1) Für die Grundschulung werden die Anzahl, die Ziele und Inhalte der Schulungsmodule sowie deren Umfang in Anhang 1 festgelegt.
(2) Für die vertiefenden Schulungen werden die Anzahl, die Ziele und Inhalte der Schulungsmodule sowie deren Umfang in Anhang 2 festgelegt.
(3) Jede Leiterin/jeder Leiter eines Automatensalons sowie jede verantwortliche Person (§ 12 Abs. 1 und Abs. 3 StGSG) hat sowohl die einmalige Grundschulung in der Dauer von zwei Tagen als auch jährlich eine vertiefende Schulung zu besuchen. Die Grundschulung ist möglichst frühzeitig, spätestens aber nach einem Jahr ab Beginn der Funktion als Leiterin/Leiter oder als verantwortliche Person, zu absolvieren.
§ 3
§ 3 Durchführung von Schulungen
Die Durchführung von Schulungen ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
1. Schulungseinrichtungen und Vortragende müssen organisatorisch und finanziell unabhängig von Inhabern von Ausspielbewilligungen sein.
2. Die Schulungseinrichtung muss den Absolventinnen/Absolventen eine Bestätigung (Zertifikat) über jede absolvierte Schulung ausstellen. Die Bestätigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn mindestens 80% der Schulung absolviert wurde.
§ 4
§ 4 Übergangsbestimmungen
Schulungen, die bis zum Inkrafttreten der Verordnung gemäß § 16 StGSG durchgeführt wurden, gelten als Schulungen im Sinne dieser Verordnung.
§ 5 § 5
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 20. Juni 2017 in Kraft.
Anlage 1
Grundschulung
Anl. 1
(1) Die Grundschulung dient der Vermittlung von Basiswissen zu den gesetzlichen Grundlagen, Suchtprävention, Spielerschutzmaßnahmen und Spielsuchtproblematik.
(2) Die Dauer der Grundschulung beträgt 2 Tage (16 Einheiten); 1 Einheit entspricht 50 min.
(3) Die Schulung besteht aus folgenden Schulungsmodulen und Zeiteinheiten:
Schulungsmodule | Einheiten |
1. Spielerschutzmaßnahmen aus rechtlicher Perspektive | 1 |
2. Grundlagen zu Sucht und Suchtprävention | 2 |
3. Grundlagen Glücksspielsucht | 3 |
4. Beratung und Therapie bei problematischem Glücksspiel | 2 |
5. Früherkennung und Frühintervention | 3 |
6. Gesprächsführung | 5 |
(4) Die einzelnen Module weisen folgende Ziele und Lerninhalte auf:
Modul 1: Spielerschutzmaßnahmen aus rechtlicher Perspektive
Ziele:
– Kennenlernen der gesetzlichen Grundlagen
– Welche Behörden sind zuständig für die Überwachung gesetzlicher Bestimmungen
Lerninhalte:
– Bundesrechtlicher Rahmen: Glücksspielgesetz und GSpG-Novelle 2010
– Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 – StGSG 2014
– Jugendgesetz – StJG 2013
Modul 2: Grundlagen zu Sucht und Suchtprävention
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten Kenntnisse
– über unterschiedliche Suchtformen
– wie sich eine Sucht entwickelt
– über die Bedeutung von Suchtprävention
– über Formen der Suchtprävention
– über Erkennen eigener Suchtanteile
Lerninhalte:
– Stoffgebundene und stoffungebundene Suchtformen
– Diagnosekriterien im Überblick (ICD10, DSMV)
– Entstehungsbedingungen von Abhängigkeiten, Dreiecksmodell der Sucht
– Suchtprävention – strukturell und personenbezogen
– Darstellung einer aktuellen Präventionsmaßnahme
Modul 3: Grundlagen Glücksspielsucht
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten
– Kenntnisse über Motive für das Glücksspielen, Funktionalität des Glücksspielens bei problematischen bzw. pathologischen Glücksspielerinnen/Glücksspieler
– Verständnis und Nachvollziehbarkeit einer phasenhaften Entwicklung der Glücksspielsucht
– Wissen und Verständnis des Krankheitsbildes
Lerninhalte:
– Was macht Glücksspiele attraktiv
– Welche Merkmale zeigen das Vorliegen einer Glücksspielsucht
– Wie entsteht Glücksspielsucht aus der Sicht einer Spielerin/eines Spielers
– Individuelle und psychosoziale Auswirkungen einer Glücksspielsucht
– Komorbidität der Glücksspielsucht
– Gefährdungspotential
– Wie viele Personen entwickeln eine Glücksspielsucht? Situation in Österreich /Stmk: Daten, Zahlen
Modul 4: Beratung und Therapie bei problematischem Glücksspiel
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten Kenntnisse über
– Beratungs- und Behandlungsangebot in der Steiermark
– Ansätze und Arbeitsweise von Beratung und Therapie
– Formen von Beratung und Therapie
– Schuldnerinnen/Schuldner- und Existenzsicherungsberatung
Lerninhalte:
– Welche Behandlungssettings gibt es
– Welche Hemmnisse gibt es, eine Behandlungsinstitution aufzusuchen
– Welche Unterschiede gibt es zwischen den Einrichtungen
– Was passiert im Erstgespräch
– Welche Vorbedingungen gibt es für die Existenzsicherungsberatung
Modul 5: Früherkennung und Frühintervention
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten
– Kenntnis von Beobachtungskriterien
– Möglichkeiten zur Intervention
– Wahrnehmung und Reflexion der eigenen Rolle
– Informationen zum Handlungsmodell des Betriebes (in Zusammenarbeit mit den Inhabern einer Ausspielbewilligung)
– Bedeutung der Selbstbeschränkungsmöglichkeiten verstehen
Lerninhalte:
– Welche Hinweise sind im Spielsalon für problematisches Spielverhaltensmuster erkennbar
– Beobachtungsinstrumente
– Wie kann ich aus der Beobachtung auf eine Suchtgefährdung schließen lernen
– Aufgaben und Grenzen der eigenen Rolle
– Kompetenzklärung
– Erkennen von problematischem Verhalten
– Handlungsleitlinien im Betrieb, Warnsystem
– Sperrsystem
– Abgestuftes Spielerschutzsystem
Modul 6: Gesprächsführung
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten Kenntnisse über
– Frühinterventionsmöglichkeiten bei auffälligen Spielerinnen/Spielern
– relevante Aspekten der Kommunikation
– deeskalierende Interventionsmöglichkeiten
– Umsetzung des Jugendschutzes
– Aussprechen von Spielerinnensperren/Spielersperren
Lerninhalte:
– Wie spreche ich eine auffällige Spielerin/einen auffälligen Spieler an
– Was spreche ich an
– Wie verweise ich einen Jugendlichen aus dem Spiellokal
– Umgang mit schwierigen Situationen
– Qualifizierte Informationsweitergabe zu Beratungs- und Behandlungseinrichtungen
– Wer spricht wie Spielerinnensperren/Spielersperren aus
Anlage 2
Vertiefende Schulungen
Anl. 2
(1) Die Vertiefungsschulung, die als jährliche Wiederholung erforderlich ist, soll die persönliche Auseinandersetzung im Umgang mit problematischen Glücksspielerinnen/Glücksspielern reflektieren. Zusätzlich sollen aktuelle Erkenntnisse im Zusammenhang mit Glücksspielsuchtprävention und Glücksspielsucht vermittelt werden.
(2) Vertiefungsschulungen werden in 4 Modulen angeboten, sodass Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jährlich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen haben.
(3) Die Dauer der Vertiefungsschulung beträgt einen halben Tag (4 Einheiten) je Modul; 1 Einheit entspricht 50 min.
Schulungsmodule |
1. Beratung und Therapie |
2. Beobachtungskriterien, Gesprächsführung |
3. Aktuelle Entwicklungen |
4. Diversitätssensibilisierung |
Modul 1: Beratung und Therapie
Ziele :
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten einen vertiefenden Einblick in die Praxis durch Kennenlernen einer Einrichtung vor Ort.
Modul 2: Beobachtungskriterien, Gesprächsführung
Ziele:
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer setzen sich persönlich mit wiederkehrenden Problemstellungen im Zusammenhang mit Spielerinnen/Spielern aufgrund eines problematischen Glücksspielverhaltens auseinander und diskutieren Fallbeispiele.
Modul 3: Aktuelle Entwicklungen
Ziele:
Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung und Praxis vermittelt.
Modul 4: Diversitätssensibilisierung
Ziele:
Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden Kenntnisse im Umgang sowie die Gesprächsführung mit unterschiedlichen Kulturen vermittelt.