LandesrechtSteiermarkVerordnungenSpielsucht-Schulungsverordnung

Spielsucht-Schulungsverordnung

In Kraft seit 20. Juni 2017
Up-to-date

§ 1

§ 1 Ziel

Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung der Ziele und Inhalte der in § 16 Abs. 3 StGSG vorgesehenen Grundschulung und vertiefenden Schulungen sowie die Festlegung von organisatorischen Rahmenbedingungen.

§ 2

§ 2 Schulungen

(1) Für die Grundschulung werden die Anzahl, die Ziele und Inhalte der Schulungsmodule sowie deren Umfang in Anhang 1 festgelegt.

(2) Für die vertiefenden Schulungen werden die Anzahl, die Ziele und Inhalte der Schulungsmodule sowie deren Umfang in Anhang 2 festgelegt.

(3) Jede Leiterin/jeder Leiter eines Automatensalons sowie jede verantwortliche Person (§ 12 Abs. 1 und Abs. 3 StGSG) hat sowohl die einmalige Grundschulung in der Dauer von zwei Tagen als auch jährlich eine vertiefende Schulung zu besuchen. Die Grundschulung ist möglichst frühzeitig, spätestens aber nach einem Jahr ab Beginn der Funktion als Leiterin/Leiter oder als verantwortliche Person, zu absolvieren.

§ 3

§ 3 Durchführung von Schulungen

Die Durchführung von Schulungen ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

1. Schulungseinrichtungen und Vortragende müssen organisatorisch und finanziell unabhängig von Inhabern von Ausspielbewilligungen sein.

2. Die Schulungseinrichtung muss den Absolventinnen/Absolventen eine Bestätigung (Zertifikat) über jede absolvierte Schulung ausstellen. Die Bestätigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn mindestens 80% der Schulung absolviert wurde.

§ 4

§ 4 Übergangsbestimmungen

Schulungen, die bis zum Inkrafttreten der Verordnung gemäß § 16 StGSG durchgeführt wurden, gelten als Schulungen im Sinne dieser Verordnung.

§ 5 § 5

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 20. Juni 2017 in Kraft.

Anlage 1

Grundschulung

Anl. 1

(1) Die Grundschulung dient der Vermittlung von Basiswissen zu den gesetzlichen Grundlagen, Suchtprävention, Spielerschutzmaßnahmen und Spielsuchtproblematik.

(2) Die Dauer der Grundschulung beträgt 2 Tage (16 Einheiten); 1 Einheit entspricht 50 min.

(3) Die Schulung besteht aus folgenden Schulungsmodulen und Zeiteinheiten:

Schulungsmodule Einheiten
1. Spielerschutzmaßnahmen aus rechtlicher Perspektive 1
2. Grundlagen zu Sucht und Suchtprävention 2
3. Grundlagen Glücksspielsucht 3
4. Beratung und Therapie bei problematischem Glücksspiel 2
5. Früherkennung und Frühintervention 3
6. Gesprächsführung 5

(4) Die einzelnen Module weisen folgende Ziele und Lerninhalte auf:

Modul 1: Spielerschutzmaßnahmen aus rechtlicher Perspektive

Ziele:

Kennenlernen der gesetzlichen Grundlagen

Welche Behörden sind zuständig für die Überwachung gesetzlicher Bestimmungen

Lerninhalte:

Bundesrechtlicher Rahmen: Glücksspielgesetz und GSpG-Novelle 2010

Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 – StGSG 2014

Jugendgesetz – StJG 2013

Modul 2: Grundlagen zu Sucht und Suchtprävention

Ziele:

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten Kenntnisse

über unterschiedliche Suchtformen

wie sich eine Sucht entwickelt

über die Bedeutung von Suchtprävention

über Formen der Suchtprävention

über Erkennen eigener Suchtanteile

Lerninhalte:

Stoffgebundene und stoffungebundene Suchtformen

Diagnosekriterien im Überblick (ICD10, DSMV)

Entstehungsbedingungen von Abhängigkeiten, Dreiecksmodell der Sucht

Suchtprävention – strukturell und personenbezogen

Darstellung einer aktuellen Präventionsmaßnahme

Modul 3: Grundlagen Glücksspielsucht

Ziele:

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten

Kenntnisse über Motive für das Glücksspielen, Funktionalität des Glücksspielens bei problematischen bzw. pathologischen Glücksspielerinnen/Glücksspieler

Verständnis und Nachvollziehbarkeit einer phasenhaften Entwicklung der Glücksspielsucht

Wissen und Verständnis des Krankheitsbildes

Lerninhalte:

Was macht Glücksspiele attraktiv

Welche Merkmale zeigen das Vorliegen einer Glücksspielsucht

Wie entsteht Glücksspielsucht aus der Sicht einer Spielerin/eines Spielers

Individuelle und psychosoziale Auswirkungen einer Glücksspielsucht

Komorbidität der Glücksspielsucht

Gefährdungspotential

Wie viele Personen entwickeln eine Glücksspielsucht? Situation in Österreich /Stmk: Daten, Zahlen

Modul 4: Beratung und Therapie bei problematischem Glücksspiel

Ziele:

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten Kenntnisse über

Beratungs- und Behandlungsangebot in der Steiermark

Ansätze und Arbeitsweise von Beratung und Therapie

Formen von Beratung und Therapie

Schuldnerinnen/Schuldner- und Existenzsicherungsberatung

Lerninhalte:

Welche Behandlungssettings gibt es

Welche Hemmnisse gibt es, eine Behandlungsinstitution aufzusuchen

Welche Unterschiede gibt es zwischen den Einrichtungen

Was passiert im Erstgespräch

Welche Vorbedingungen gibt es für die Existenzsicherungsberatung

Modul 5: Früherkennung und Frühintervention

Ziele:

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten

Kenntnis von Beobachtungskriterien

Möglichkeiten zur Intervention

Wahrnehmung und Reflexion der eigenen Rolle

Informationen zum Handlungsmodell des Betriebes (in Zusammenarbeit mit den Inhabern einer Ausspielbewilligung)

Bedeutung der Selbstbeschränkungsmöglichkeiten verstehen

Lerninhalte:

Welche Hinweise sind im Spielsalon für problematisches Spielverhaltensmuster erkennbar

Beobachtungsinstrumente

Wie kann ich aus der Beobachtung auf eine Suchtgefährdung schließen lernen

Aufgaben und Grenzen der eigenen Rolle

Kompetenzklärung

Erkennen von problematischem Verhalten

Handlungsleitlinien im Betrieb, Warnsystem

Sperrsystem

Abgestuftes Spielerschutzsystem

Modul 6: Gesprächsführung

Ziele:

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten Kenntnisse über

Frühinterventionsmöglichkeiten bei auffälligen Spielerinnen/Spielern

relevante Aspekten der Kommunikation

deeskalierende Interventionsmöglichkeiten

Umsetzung des Jugendschutzes

Aussprechen von Spielerinnensperren/Spielersperren

Lerninhalte:

Wie spreche ich eine auffällige Spielerin/einen auffälligen Spieler an

Was spreche ich an

Wie verweise ich einen Jugendlichen aus dem Spiellokal

Umgang mit schwierigen Situationen

Qualifizierte Informationsweitergabe zu Beratungs- und Behandlungseinrichtungen

Wer spricht wie Spielerinnensperren/Spielersperren aus

Anlage 2

Vertiefende Schulungen

Anl. 2

(1) Die Vertiefungsschulung, die als jährliche Wiederholung erforderlich ist, soll die persönliche Auseinandersetzung im Umgang mit problematischen Glücksspielerinnen/Glücksspielern reflektieren. Zusätzlich sollen aktuelle Erkenntnisse im Zusammenhang mit Glücksspielsuchtprävention und Glücksspielsucht vermittelt werden.

(2) Vertiefungsschulungen werden in 4 Modulen angeboten, sodass Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jährlich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen haben.

(3) Die Dauer der Vertiefungsschulung beträgt einen halben Tag (4 Einheiten) je Modul; 1 Einheit entspricht 50 min.

Schulungsmodule
1. Beratung und Therapie
2. Beobachtungskriterien, Gesprächsführung
3. Aktuelle Entwicklungen
4. Diversitätssensibilisierung

Modul 1: Beratung und Therapie

Ziele :

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten einen vertiefenden Einblick in die Praxis durch Kennenlernen einer Einrichtung vor Ort.

Modul 2: Beobachtungskriterien, Gesprächsführung

Ziele:

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer setzen sich persönlich mit wiederkehrenden Problemstellungen im Zusammenhang mit Spielerinnen/Spielern aufgrund eines problematischen Glücksspielverhaltens auseinander und diskutieren Fallbeispiele.

Modul 3: Aktuelle Entwicklungen

Ziele:

Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung und Praxis vermittelt.

Modul 4: Diversitätssensibilisierung

Ziele:

Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden Kenntnisse im Umgang sowie die Gesprächsführung mit unterschiedlichen Kulturen vermittelt.