Die Verordnung tritt am 7. November 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 8. Jänner 2007 über die Baustoffliste ÖE, „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ Nr. 32/2007, außer Kraft.
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