LandesrechtSteiermarkVerordnungenEntschädigung der Mitglieder des Kulturkuratoriums und der Fachexpertinnen/Fachexperten§ 1

§ 1Finanzielle Ansprüche

In Kraft seit 30. März 2013
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Die Mitglieder des Kulturkuratoriums und die Fachexpertinnen/Fachexperten haben Anspruch auf eine Entschädigung.

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