LandesrechtSteiermarkVerordnungenNaturschutzgebiet Pleschkogel - Walzkogel - Mühlbachgraben (Bestandschutzgebiet für Pflanzen)

Naturschutzgebiet Pleschkogel - Walzkogel - Mühlbachgraben (Bestandschutzgebiet für Pflanzen)

In Kraft seit 22. Dezember 1972
Up-to-date

§ 1

§ 1

(1) Das Gebiet Pleschkogel Walzkogel Mühlbachgraben wird in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Bestandschutzgebiet für Pflanzen) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

(3) Durch diese Verordnung werden die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung 1956, LGBl. Nr. 35, nicht berührt.

§ 2

§ 2

Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, den Pflanzenbestand zu schädigen oder zu gefährden; insbesondere ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen sowie die Gestaltung oder die Beschaffenheit des Bodens zu ändern.

§ 3

§ 3

Unberührt bleiben die land und forstwirtschaftliche Nutzung im bisherigen Ausmaß sowie pflegliche Maßnahmen bei gewissenhafter Erhaltung der Vegetation.

§ 4

§ 4

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Landesregierung zugelassen werden, wenn hiedurch der geschützte Pflanzenbestand nicht wesentlich und nachhaltig verändert wird.

§ 5

§ 5

Wer den Bestimmungen des § 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt oder die in Bescheiden nach § 4 dieser Verordnung vorgeschriebenen Bedingungen oder Auflagen nicht erfüllt, wird nach dem Gesetz vom 4. Juli 1964, LGBl. Nr. 318, bestraft.

§ 6

§ 6

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

Anlage zur Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Dezember 1972 über die Erklärung des Gebietes Pleschkogel Walzkogel Mühlbachgraben zum Naturschutzgebiet (Bestandschutzgebiet für Pflanzen)

Das Naturschutzgebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 28 (LGBI. Nr. 35/1956) in den Gemeinden Eisbach (KG. Hörgas, KG. Kehr und Plesch) und Gschnaidt (KG. Gschnaidt), politischer Bezirk Graz Umgebung. Seine Grenze verläuft im. Uhrzeigersinn, ausgehend am Waldrand beim Karrenweg südwestlich vom Pleschwirt, dein Waldrand entlang bis nördlich Pongratzbauer, durchquert den Wald an seiner schmalsten Stelle nach Norden, zieht, die Wiese einschließend den Waldrand entlang an den Gehöften Riemer, Höfer und Heigger vorbei bis zum Karrenweg und zur Gemeindegrenze, folgt dem Karrenweg und der Gemeindegrenze nach Norden bis vor dem Heigger Kogel, durchquert den Wald, schließt die baumfreie Region des Heigger Kogels ein, folgt dem Fahrweg zur Mühlbacher Tumpfwiese, zieht den Waldrand entlang, die Mühlbacher Tumpfwiese einschließend, bis zum Fahrweg, der den Walzkogel im Westen und Norden umzieht, folgt diesem am Grat nach Norden zum Mühlbacher Kogel, biegt nach Süden ab, zieht über die Mühlbacher Hütte auf der Kammlinie zum Hochstein, folgt dem Geländerücken zum Treffenkogel, fällt nach Ostsüdosten, dem Höhenrücken folgend, zum unteren Waldrand ab, zieht den Waldrand entlang zum Lerchgrabenweg, folgt diesem, nach Westnordwesten aufwärts bis zur Weggabelung auf dem Rücken, folgt dem Rücken nach Südsüdosten auf eine Bergkuppe, fällt zur Einmündung des Kogelleitengrabens in den Mühlbachgraben ab, folgt zuerst dem Fahrweg im Kogelleitengraben aufwärts und dann dem Fußsteig, der links abzweigend auf den südlichen Berghang hinaufführt und am Rücken zum Fahrweg stößt, führt diesen entlang, erreicht östlich des Gehöftes Höfer,die Gemeindegrenze, folgt ihr bis 100 m vor dem Pleschwirt, quert die Wiese nach Südosten und folgt dem Waldrand zum Ausgangspunkt.

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
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