LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHMT - Naturschutzgebiet Fohnsdorf - Klärteiche, KG. Fohnsdorf und Hetzendorf (Pflanzen- und Vogelschutzgebiet)

BHMT - Naturschutzgebiet Fohnsdorf - Klärteiche, KG. Fohnsdorf und Hetzendorf (Pflanzen- und Vogelschutzgebiet)

In Kraft seit 29. März 1986
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§ 1

§ 1

(1) Die Klärteiche östlich der Bergwerkshalde in Fohnsdorf auf den Gst. Nr. 327/1, 333/3, 309, 324/1, 310, 305, 303, 304, alle EZ. 73, 324/2, EZ. 460, 327/3, EZ. 277, 327/4, EZ. 442, und 327/5, EZ. 64, alle KG. Fohnsdorf, sowie auf den Gst. Nr. 357/2 und 355, EZ. 92, 353 und 354/2, EZ. 96, 350/2, EZ. 392, 464 und 465, EZ. 50000 (öffentliches Gut), KG. Hetzendorf, Gemeinde Fohnsdorf, werden einschließlich des äußeren Dammflusses und der angrenzenden Halde bis 10 m ober der Dammkrone zwecks Erhaltung als Feuchtbiotop und als Lebensraum für Zug und Wasservögel, in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Vogelschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

§ 2

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

a) das Errichten von Anlagen aller Art;

b) jede Verunreinigung der Gewässer;

c) das Zuschütten der Teiche sowie die Ablagerung von Material jeder Art;

d) jede mutwillige Beunruhigung der Avifauna sowie das Hineintreiben von Hunden (freies Herumlaufenlassen);

e) eine Nutzung des Buschwerkes und allfälliger Bäume innerhalb der Dämme und auf der Halde ist nicht gestattet;

f) die Jagd auf Niederwild ist auf die Bejagung von Stockenten, Fasan und Hase zu beschränken und darf während der Zeit, in der die Gewässer der Teiche nicht restlos zugefroren sind, nur maximal zweimal im Jahr ausgeübt werden.

§ 3

§ 3

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Judenburg bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

§ 4

§ 4

Wer den Bestimmungen des § 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird nach § 33 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes bestraft.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
PDF