LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHLI - Naturschutzgebiet Admont - Ennsauwald Klausner, KG. Aigen bei Admont (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

BHLI - Naturschutzgebiet Admont - Ennsauwald Klausner, KG. Aigen bei Admont (Pflanzen- und Tierschutzgebiet)

In Kraft seit 12. Juli 1986
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§ 1

§ 1

(1) Der Ennsauwald Klausner in Aigen in der Marktgemeinde Admont auf den Grundstücken 1212/39 und 1212/40, beide KG. Aigen bei Admont, wird zwecks Erhaltung als Standort von schutzwürdigen Pflanzen und Tieren in dem in der Anlage festgesetzten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen und Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

§ 2

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

a) das Errichten von Bauten und Anlagen aller Art;

b) die Schlägerung des Auwaldes oder auch nur einzelner Stämme;

c) die Enfernung von bereits abgestorbenen bzw. am Boden liegenden Bäumen;

d) die Entfernung oder Beschädigung des angebrachten Schutzzaunes;

e) die Vornahme von Aufschüttungen und Lagerungen aller Art;

f) das Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen aller Art.

§ 3

§ 3

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirkshauptmannschaft Liezen bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
PDF