Vorwort
§ 1
§ 1
(1) Das Mürzaugebiet in den KG. Langenwang-Schwöbing und Feistritzberg, Marktgemeinde Langenwang wird zwecks Erhaltung der Lebensgrundlagen von schutzwürdigen Tier- und Pflanzenarten auf den in der Anlage (Lageplan M 1:2000) ausgewiesenen Grundstücken im festgesetzten Ausmaß von 14,7509 ha im Bereich des zur Realisierung des Projektes „Ökologisch orientierter Hochwasserschutz an der Mürz in der Marktgemeinde Langenwang“ ins öffentliche Wassergut übernommenen Gebietes zum Naturschutzgebiet „Augebiet Schwöbing“ (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt.
(2) Die Anlage (Lageplan M 1:2000) bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Anm.: in der Fassung GZ S. 313/2001
§ 2
§ 2
Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:
a) das Errichten oder Aufstellen von Anlagen aller Art;
b) das Verändern der Beschaffenheit oder Gestaltung des Bodens, ausgenommen die landwirtschaftliche Nutzung in ortsüblicher zeitgemäßer Form;
c) die Vornahme von Aufschüttungen oder Lagerungen aller Art;
d) das Verändern des Wasserhaushaltes oder der Wassergüte;
e) das Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen aller Art;
f) die Entnahme oder Schädigung von Pflanzen oder Pflanzenteilen im Auwald, ausgenommen die forstliche Nutzung in Form von Durchforstungen, Plenterungen und Femelungen sowie die Entnahme von nicht geschützten Pflanzen und Pflanzenteilen durch den Grundeigentümer (Verfügungsberechtigten) für seinen persönlichen Gebrauch;
g) das zusätzliche Einbringen standortsfremder Holzarten (z. B. Fichte, Kiefer, Lärche und exotische Holzarten);
h) die mutwillige Beunruhigung von Vögeln, insbesondere in der Brut und Aufzuchtzeit, sowie die Jagd auf Federwild in der Zeit vom 15. Oktober bis 31. Jänner.
§ 3
§ 3
Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.
§ 4
§ 4
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“, das ist der 11. Mai 2001, in Kraft.
Anm: in der Fassung GZ S. 313/2001
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anm.: in der Fassung GZ S. 313/2001
Anhänge
PlanPDF