(1) Das Mürzaugebiet in den KG. Langenwang-Schwöbing und Feistritzberg, Marktgemeinde Langenwang wird zwecks Erhaltung der Lebensgrundlagen von schutzwürdigen Tier- und Pflanzenarten auf den in der Anlage (Lageplan M 1:2000) ausgewiesenen Grundstücken im festgesetzten Ausmaß von 14,7509 ha im Bereich des zur Realisierung des Projektes „Ökologisch orientierter Hochwasserschutz an der Mürz in der Marktgemeinde Langenwang“ ins öffentliche Wassergut übernommenen Gebietes zum Naturschutzgebiet „Augebiet Schwöbing“ (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt.
(2) Die Anlage (Lageplan M 1:2000) bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Anm.: in der Fassung GZ S. 313/2001
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