LandesrechtSteiermarkVerordnungenEntschädigung der Mitglieder des Bewertungsbeirates

Entschädigung der Mitglieder des Bewertungsbeirates

In Kraft seit 14. April 1993
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Bewertungsbeirates wird mit 58,14 Euro für jede angefangene Sitzungsstunde festgelegt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001

§ 2

§ 2

Die Entschädigung gemäß § 1 ändert sich entsprechend dem vom Österreichischen Statistischen Zentralamt kundgemachten Verbraucherpreisindex oder einem an seine Stelle tretenden Index, bezogen auf den Monat des Inkrafttretens dieser Verordnung. Die Änderung hat zu erfolgen, wenn das Ausmaß der Änderung 5 v. H. des im § 1 festgesetzten Betrages erreicht.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für die Steiermark in Kraft.

§ 4

§ 4

Die Neufassung des § 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 90/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001