LandesrechtSteiermarkVerordnungenEntschädigung der Mitglieder des Bewertungsbeirates§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date

Die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Bewertungsbeirates wird mit 58,14 Euro für jede angefangene Sitzungsstunde festgelegt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001

Rückverweise

Keine Verweise gefunden