§ 1 § 1 — Geschäftsordnung für die Tourismusverbände
Die Organe des Tourismusverbandes sind die Vollversammlung, die Tourismuskommission, der Vorsitzende, der Finanzreferent und die Rechnungsprüfer.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2003
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