LandesrechtSteiermarkVerordnungenMitverwendung von Schulliegenschaften für Zwecke der Volksbildung, der körperlichen Ertüchtigung oder der Berufsfortbildung

Mitverwendung von Schulliegenschaften für Zwecke der Volksbildung, der körperlichen Ertüchtigung oder der Berufsfortbildung

In Kraft seit 02. Februar 1973
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