§ 2 § 2 — Standortverordnung Gemeinde Lofer – Projekt im Bereich der GP 108/12, KG Lofer
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lofer über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
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