Zum Schutz des Grundwasservorkommens für die Wasserversorgungsanlagen der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee, der Gemeinde Elixhausen und der Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation sowie zur Sicherung des künftigen Trink- und Nutzwasserbedarfes wird in der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee sowie den Gemeinden Elixhausen und Hallwang das in den Anlagen zu dieser Verordnung dargestellte Grundwasserschongebiet (kurz: „Schongebiet Riedelwaldplatte“) bestimmt.
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